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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Einrichtung einer 30-Stundenkilometerzone am Grabenweg ist jetzt notwendig:

Meldungsnummer 358/2024
Erstellt am 28.03.2024 um 21:26 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Josef-Mayr-Nusser-Weg
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 24.04.2024
Dauer 26 Tage
BESCHREIBUNG
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Am östlichen Ende des Grabenwegs findet wegen einem fehlenden Gehsteig ein Mischverkehr von allen Verkehrsteilnehmenden statt, wobei Fußgänger/-innen die schwächste Gruppe davon sind. Da ein Bau eines Gehsteiges noch vor Beginn der kommenden Schwimmsaison am Baggersee Rossau wenig wahrscheinlich erscheint, ist die Einrichtung einer 30-Stundenkilometerzone die raschestmögliche Maßnahme für eine Reduktion der Gefährdung der schwächsten Verkehrsteilnehmer/-innen.

Daher sollte am Grabenweg in Innsbruck für alle Kraftfahrzeuge eine 30-Stundenkilometerzone von der Kreuzung mit dem Josef-Mayr-Nusser-Weg bis zur Kreuzung mit dem Archenweg am Innufer eingerichtet werden. Dadurch soll es quasi zu einer Verlängerung der bereits bestehenden 30-Stundenkilometerzone entlang des Archenwegs kommen, die bis dato bis zur Höhe des Hauses Archenweg 54 reicht.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 24.04.2024 um 07:47 Uhr
Titel: AW: Einrichtung einer 30-Stundenkilometerzone am Grabenweg ist jetzt notwendig:
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Sehr geehrte,

die Erlassung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im Stadtgebiet von Innsbruck fällt in den Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates.
Ihr Anliegen kann gerne an den nächsten Ressortverantwortlichen herangetragen werden bzw. wird es auch intern mit den befassten Fachdienststellen besprochen.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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